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TRINKWASSERANALYTIK

 

Wir bieten Ihnen die mikrobiologische und chemische Trinkwasseranalytik gemäß der aktuellen Trinkwasserverordnung an. In der Regel liegen die Ergebnisse der mikrobiologischen Hygieneüberprüfungen je nach Parameter binnen drei bis elf Tage vor.

Hier werden u.a. die folgenden Parameter untersucht:

Wir sind zertifizierte Probennehmer und haben sowohl ein eigenes Labor und arbeiten mit akkreditierten Laboren zusammen.

Untersuchungspflicht nach § 14 TrinkwV

Neben den Anzeigepflichten gegenüber dem Gesundheitsamt kommt auf die Eigentümer von vermieteten Mehrfamilienhäusern auch eine Pflicht zur Unter-suchung des Trinkwassers auf Legionellen zu. Es sind nur Großanlagen zur Trinkwassererwärmung (Warmwasserverteilungsanlagen mit Trinkwasser-erwärmern mit einem Inhalt ≥ 400 l oder einem Inhalt ≥ 3 l in jeder Rohrleitung zwischen dem Trinkwassererwärmer und der jeweiligen Wasserentnahmestelle) betroffen. Entscheidend ist für die Untersuchungspflichten zudem, dass sich in den Anlagen Duschen oder andere Einrichtungen befinden, in denen es zu einer Vernebelung von Trinkwasser kommt, da es nur auf diesem Wege zu einer Übertragung der von Legionellen verursachten Legionärskrankheit (einer schweren und potenziell tödlich verlaufenden Form der Lungenentzündung) kommen kann.

Die Untersuchung muss grundsätzlich jährlich erfolgen. Sollte in drei auf-einanderfolgenden Jahren jedoch kein Legionellenbefall festgestellt werden, kann das Gesundheitsamt das Prüfungsintervall verlängern. Für die Unter-suchung müssen geeignete Probeentnahmestellen (bspw. Wasserhähne oder Duschbrausen) zur Verfügung gehalten werden. Da für die Probeentnahmen die Wohnungen der Mieter betreten werden müssen, sollten diese über den Termin rechtzeitig informiert werden. Eine Kopie der Ergebnisse muss innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Untersuchung an das Gesundheitsamt übersandt werden. Zudem muss der Eigentümer die Ergebnisse zehn Jahre lang aufbewahren.

 

Kontaktieren Sie die EuDiCo für mehr Informationen.

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